Baumaschinen Mietservice Vogtland GmbH
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

 

Was benötige ich, um ein Auto zu mieten?

Bei uns benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument und eine gültige Fahrerlaubnis für die benötigte Fahrzeugklasse. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung des Fahrzeuges in bar oder mit Karte. Bei Fahrzeugen über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit digitalem Kontrollgerät benötigen sie außerdem eine gültige Fahrerkarte. Bei gewerblicher Nutzung von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät (digitaler Tachograph) benötigen Sie zur Anmeldung Ihres Unternehmens noch Ihre Unternehmenskarte.

Wie ist das Fahrzeug versichert?

Im angegebenen Komplettpreis auf dem Mietvertrag ist eine Versicherung enthalten. Der jeweilige Selbstbehalt für Haftpflichtschäden ist ebenfalls angegeben. 

Welchen Kraftstoff muss ich tanken? Diesel oder Benzin?

Unsere großen Fahrzeuge werden alle mit Diesel betrieben. Dies schließt ein LKW, Transporter, Multicar, Bagger, Hebebühne und Holzhäcksler.

Auch die Rüttelplatten benötigen Diesel.

Einzig unsere Rüttelstampfer benötigen Benzin. Das wird an Tankstellen als "Bleifrei" oder "Super Bleifrei" bezeichnet. 

Unser 1-Mann Erdbohrer wird mit Spezialgemisch (Aspen 2) betrieben. Diesen Kraftstoff geben wir dazu und wird gesondert berechnet.

 

Was ist AdBlue?

AdBlue ist ein Zusatzstoff bei modernen Dieselmotoren, welcher zur Abgasreinigung verwendet wird. Die Tanköffnung hierfür besitzt einen blauen kleinen Deckel. Bei Tagesmieten müssen Sie kein AdBlue tanken. Bei Monats- oder Jahresmieten sind Sie selbst für die Versorgung verantwortlich.

Wie kann ich bezahlen?

Fahrzeuge werden bei uns bei Abhoung in bar oder mittels EC-Karte bezahlt. Sollten Sie das Fahrzeug während der Mietzeit länger benötigen, bekommen Sie nach Rückgabe noch eine Rechnung. 

Stammkunden oder Firmenkunden können nach dem ersten erfolgreich abgeschlossenen Mietvertrag auf Rechnung mieten.

Wann kann ich ein Fahrzeug abholen oder zurückgeben?

Alle Fahrzeuge können generell während unserer Öffnungszeiten zwischen 07:00 Uhr und 15:45 Uhr abgeholt oder zurückgegeben werden. Sollte Ihr Zeitfenster das nicht zu lassen, können Fahrzeug auch außerhalb der Öffnungszeiten zurcügegeben werden. Dabei wird das Fahrzeug auf dem Parkplatz in einer freien Position geparkt und die Tasche mit Papieren und Schlüsseln ins Rückgabefach eingeworfen. Bei dieser Rückgabemethode erkenn Sie an, dass alle am Fahrzeug entstanden Schäden oder fehlender Kraftstoff zur Ihren Lasten berechnet wird.

Nach Absprache können Fahrzeug auch Samstag oder Sonntag abgeholt werden.

Muss ich Kaution bezahlen?

Eine Kaution wird bei uns nur für das Wohnmobil fällig. Bei allen anderen Fahrzeugen ist der erste Betrag des Mietvertrags direkt bei Abholung in bar oder mit Karte zu entrichten. 

Kann ich Zurrmittel zur Ladungssicherung mit ausleihen?

Ja, Zurrmittel können in gewissem Umfang mit ausgeliehen werden. Wir haben 5 t und 2,5 t Gurte. Im Möbelkoffer-LKW sind standardmäßig zwei Absperrstangen dabei.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebe?

Der fehlende Diesel-Kraftstoff wird Ihnen zum Preis von 2,00 € (zzgl. MwSt) berechnet. Andere Kraftstoffe können abweichen. 

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgebe?

Sollte dies einmal der Fall sein, setzen sie sich schnellstmöglich über +491735725869 mit uns in Verbindung. Wir teilen Ihnen sofort mit, ob sie das Fahrzeug einfach länger behalten können. Die verlängerte Mietdauer wird Ihnen dann nach Rückgabe berechnet. Sollte Ihr Arbeitsaufwand einmal nicht einschätzbar sein, fragen sie uns gleich bei Abhoung nach der Option auf Verlängerung. 

Was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt?

Sollte dieser Fall eintreten alarmieren sie die Polizei und ggfs. den Rettungsdienst. Danach setzen Sie uns unverzüglich davon in Kenntnis und wir werden mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen. 

Welchen Führerschein benötige ich für einen LKW?

Dies ist abhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges.

Diese Angabe findet man in Kilogramm in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) im Feld F2. Beim einem Gewicht bis 3500 kg benötigt man die Fahrerlaubnisklasse B (PKW). Zwischen 3500 und 7500 kg benötigt man die Klasse C1, ab 7500 kg benötigt man die Klasse C. Für das Ziehen eines Anhängers wird jewiles die Klasse BE, C1E oder CE benötigt. Bei der KLasse BE darf der Ahänger nicht mehr als 3500 kg wiegen. In der Klasse C1E darf die Kombination aus Zugfahrzeg und Anhänger nicht mehr als 12.000 kg wiegen. Für Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 40.000 kg wird die Klasse CE benötigt.

 

Mehr zu den Fahrerlaubnisklasse und der Ausbildung unter https://www.rvb-gerlach.de/fahrschule

Welchen Führerschein benötige ich für einen Multicar?

Unsere Multicar haben eine zulässige Gesamtmasse zwischen 5000 kg und 5300 kg. Für diese wird somit die Fahrerlaubnisklasse C1 benötigt. Fürs das Ziehen eines Anhängers mit dem Multicar C1E.

Welchen Führerschein benötige ich für einen Bagger?

Für einen Kettenbagger benötigen Sie keine spezielle Fahrerlaubnis. Bei einem auf der Straße zugelassenen Radbagger hingegen, benötigen Sie die Klasse L, wenn dieser bis 25 km/h schnell fahren kann. Über 25 km/h wird wieder nach Gewicht unterschieden und es gelten die Gewiche der Fahrerlaubnisklassen B, C1 und C, siehe 2 Fragen weiter oben.

 

Für den gewerblichen Einsatz eines Bagger ist ein Fähigkeitsnachweis zu erlangen.

 

Welchen Führerschein benötige ich für einen Transporter?

Unsere Transporter haben alle eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg und können somit mit der Fahrerlaubnisklasse B gefahren werden.

Wie unterscheidet sich das zulässige Gesamtgewicht und die Nutzlast?

Das zulässige Gesamtgewicht (im Gesetzestext: zulässige Gesamtmasse), ist das Gewicht, welches das Fahrzeug einschließlich Fahrer, Betriebsstoffe, eigenwicht und Ladung maximal haben darf. 

Die Nutzlast beschreibt wie viel das Fahrzeug zu laden darf.

Die Nutzlast steht nicht einzeln in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), hierzu muss von der Gesamtmasse in Feld F.2 das Leergewicht aus Feld G abezogen werden. Die angabe in Feld G ist eine rechnerische Angabe, es kann zu bauartbedingten Abewichungen kommen. 

Wenn Sie bei uns ein Fahrzeug mieten, fragen Sie uns nach der Nutzlast. Wir teilen Ihnen einen abgerundeten Wert mit, damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Muss ich Maut bezahlen?

Alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (mit Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr mehr als 7500 kg sind auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen mautpflichtig. Die Abrechnung der Maut erfolgt über Toll Collect. 

www.toll-collect.de

Auf dieser Website finden Sie auch eine Karte der mautpflichtigen Straßen. 

Unsere Fahrzeug über 7500 kg sind mit einer Maut-Box ausgestattet, hier erfolgt die Abrechnung automatisch nach den gefahren Straßen und wird Ihnen dann von uns nach Rückgabe des Fahrzeugs zzgl. 2,50 € Abrechnungspauschale in Rechnung gestellt. An dieser Box kann die jeweilige Tonnage und die Achszahl eingestellt werden, um auf unterschiedliche Anhänger zu reagieren.

Fahrzeuge unter 7500 kg haben bei uns keine Mautbox, sollten Sie vor haben mit so einem Fahrzeug einen Anhänger zu ziehen, sind Sie verpflichtet die Maut anderweitig zu entrichten. Dies kann über die Website von toll-collect oder die App geschehen. Sie müssen ein Kundenkonto anlegen und die geplanten Strecke einbuchen.

Was ist ein digitales Kontrollgerät?

Dieses Gerät (auch Fahrtenschreiber oder digitaler Tachograph) ist ein gesetzliche vorgeschriebener Einbau in (gewerblich) genutzte Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t. Das Kontrollgerät zeichnet alle Fahrdaten des Fahrzeugs auf, dazu gehören Lenkzeit, Arbeits- und Ruhezeit des Fahrers, Geschwindigkeit und mit der neusten Version auch Grenzübertritte. Das Gerät dient der Überwachung der in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegten Regelungen für Berufskraftfahrer. Der Fahrer benötigt eine Fahrerkarte.

Benötige ich eine Fahrerkarte?

Wenn ein digitales Kontrollgerät im Fahrzeugverbaut ist, ist dieses benutzungspflichtig. Das heißt, Sie dürfen dieses Fahrzeug nur fahren, wenn Sie eine Fahrerkarte besitzen. Ausnahmen gibt es für Privatfahrten bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7500 kg. Hier kann das Gerät auf "OUT" geschaltet werden. Bei mehr als 7500 kg gibt es generell keine Befreiungmehr von der Benutzung einer Fahrerkarte.

Bei Mietverträgen, welche auf ein Gewerbe/Unternehmen ausgestellt sind, wird immer eine Fahrerkarte und eine Unternehmenskarte benötigt. Das Unternehmen muss sich bei Abholung einmalig im digitalen Kontrollgerät mit der Unternehmenskarte einloggen. 

Genaueres und auch drohende Strafen bei Verstößen können auf der Website des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, früher BAG) unter  www.balm.bund.de  oder unter www.gesetze-im-internet.de nachgelesen werden. 

Relevante Gestze und Verordnungen sind zum Beispiel:

  • EU VO 165/2014 (Digitaler Tachograph)
  • EU VO 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten)
  • Straßenverkehrsordnung (StVo)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVzO)
  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKg)
  • Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz
  • etc.

Wie wechselt man einen Bagger-Löffel?

Unsere Bagger haben verschiedene Schnellwechselsysteme. Bei den meisten ein Bolzen an der Hinterseite des Schnellwechslers (zwischen Stiel und Löffel) herausgedreht werden. Die Klemmseite des Löffels ist dann gelöst und er kann ausgehängt werden. Zum Anhängen eines Anderen agiert man nun im umgekehrter Reihenfolge.

Bei der Anmietung eines Bagger erhalten Sie eine umfangreiche Einweisung in die spezifische Maschine. 

Sollten sie doch einmal unterwegs Hilfe benötigen kontaktieren Sie uns, am besten mobil unter 0173 5725869.

Welchen Bagger-Löffel brauche ich?

Grundlegend gibt es bei uns 2 verschiedene Arten, Tieflöffel und Grabenräumlöffel. Tieflöffel sind bei uns zwischen 30 und 60 cm breit und meistens mit Zähnen bestückt. Diese sind zum ausheben von Baugruben und Gräben geeignet. Sie können mit ihren Zähnen auch schwerer Böden aufbrechen. 

Grabenräumlöffel sind meist ab 1m breit und wannenförmig. Sie haben keine Zähne und sind quer schwenkbar. Diese eignen sich zum Abziehen planer Flächen, Auftragen von neuen Böden oder Baumaterialien und zum Modellierung von Gärten, Untergründen etc. 

Fragen Sie uns! Wenn Sie uns ihr Vorhaben kurz erklären, empfehlen wir Ihnen die passende Ausrüstung.

Wie bediene ich einen Bagger?

Unsere Bagger sind alle mit der sogenannten "Eurosteuerung" ausgestattet. Die grundlegende Funktionen auf den 2 Hautpachsen der 2 Joysticks sind damit gleich wie in jedem anderen Bagger. Funktionen wie Schwenken, Tilt, Knick-Arm, Verstellausleger, Zusatzausrüstung, Fahrwerkverstellung oder Planierschild legt jeder Hersteller selbst fest. Sie bekommen bei Maschinenübergabe eine intensive Einweisung.

Die Eurosteuerung folgt diesem Prinzip:

 

1

Stiel auf / ab

2

Oberwagen drehen links / rechts

3

Arm / Ausleger auf / ab

4

Schaufel schließen / öffnen

5

Fahrwerk links vor / zurück

6

Fahrwerk rechts vor / zurück

7

Planierschild auf / ab

 

Unser FAQ wird ständig erweitert, schauen Sie demnächst wieder vorbei.

Baumaschinen Mietservice

Vogtland GmbH
Rosa-Luxemburg-Straße 27
08468 Reichenbach / Vogtland

 

Tel.        +49 3765 3824876

 

               Auch als Whatsapp!

Mobil :   +49 173 5725869

 

Fax :       03765 3824878

 

Email :    info@bmv-gerlach.de

 

  

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